Unsere Antworten auf die
FAQ.
Wir beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um unsere Mietwohnungen, unsere Serviceleistungen und Ihre Anliegen als Mieterin oder Mieter.
Ob es um die Wohnungsvergabe, Mietverträge, Nebenkosten, Reparaturen oder allgemeine Fragen zur Hausordnung geht – auf dieser Seite finden Sie schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen.

Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche dürfen ohne Zustimmung gehalten werden. Bei größeren Haustieren – insbesondere Hunden oder Katzen – benötigen Sie unsere Genehmigung. Diese erteilen wir in der Regel, wenn keine berechtigten Interessen anderer Mieter oder bauliche Gegebenheiten dagegensprechen.
Ja, in Ihrer Wohnung dürfen Sie grundsätzlich rauchen. Wir bitten jedoch darum, Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen – insbesondere in Treppenhäusern, Aufzügen oder auf Balkonen, wenn Rauch in angrenzende Wohnungen zieht. Beim Auszug müssen Rauchschäden fachgerecht beseitigt werden.
Bitte melden Sie Schäden oder Mängel zeitnah – am besten per E-Mail (mit Foto) oder telefonisch während der Geschäftszeiten. So können wir schnell reagieren und weitere Schäden vermeiden. Notfälle wie Wasserrohrbrüche melden Sie bitte umgehend telefonisch.
In der Regel übernehmen wir alle notwendigen Reparaturen, die zur Erhaltung der Mietsache dienen. Details finden Sie in Ihrer Mietvereinbarung – bei Unsicherheiten helfen wir gern weiter.
Wir setzen auf ein respektvolles Miteinander. Bitte halten Sie Ruhezeiten ein und sprechen Sie bei Konflikten zunächst direkt mit Ihren Nachbarn. Sollte sich keine Lösung finden, stehen wir Ihnen gern vermittelnd zur Seite.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die im Mietvertrag vereinbarte Frist einhalten. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Besichtigungstermin zur Wohnungsabnahme und achten Sie darauf, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.
Offenes Feuer (z. B. Holzkohle- oder Gasgrills) ist in allen Häusern aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Wir empfehlen Elektrogrills – und natürlich, Rauch- und Geruchsbelästigung zu vermeiden
Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln, kleinere Schäden zu melden, Hausordnung und Ruhezeiten einzuhalten und den Müll korrekt zu entsorgen. Bitte achten Sie auch auf Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen – ein respektvoller Umgang trägt viel zum guten Miteinander bei.
Ob eine Renovierung notwendig ist, hängt vom Zustand der Wohnung und den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. In der Regel gilt: Besenrein übergeben ist Pflicht. Farbige Wände oder starke Abnutzung sollten vor der Übergabe neutralisiert bzw. instandgesetzt werden.
Aus Sicherheitsgründen sollten Hausflure, Treppen und Fluchtwege freigehalten werden. Fahrräder und Kinderwagen sollten nur dort abgestellt werden, wo es ausdrücklich erlaubt ist oder genug Platz besteht – etwa in ausgewiesenen Abstellräumen oder im Fahrradkeller.
Bitte halten Sie die Ruhezeiten ein und vermeiden Sie laute Musik, Bohrarbeiten oder Partys zu später Stunde. Sollte es zu wiederholten Störungen durch Nachbarn kommen, sprechen Sie diese freundlich an oder informieren Sie uns – wir unterstützen Sie gern.
Kleinere Veränderungen wie das Streichen der Wände dürfen Sie selbstverständlich selbst vornehmen. Für größere Umbauten, den Einbau neuer Geräte oder bauliche Eingriffe benötigen Sie unsere schriftliche Zustimmung. Bitte fragen Sie vorab bei uns nach – gemeinsam finden wir die passende Lösung.
Die Müllentsorgung erfolgt über die kommunalen Tonnen im Hof oder im Müllraum. Bitte trennen Sie den Abfall sorgfältig und entsorgen Sie Sperrmüll, Elektrogeräte oder Sonderabfälle nicht einfach im Hausflur oder Keller. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.
In vielen Häusern ist ein Dienstleister für diese Aufgaben zuständig. In anderen Fällen sind Mieter im Wechsel selbst verantwortlich. Genaue Informationen erhalten Sie von uns - sprechen Sie uns gerne an!
Schimmel kann verschiedene Ursachen haben – von Baumängeln bis hin zu falschem Lüften. Bitte melden Sie uns einen Schimmelbefall umgehend, damit wir die Ursache prüfen und gemeinsam eine Lösung finden können. Richtiges Lüften und Heizen hilft, Schimmel vorzubeugen.
Ja – in jedem Mietobjekt gilt eine Hausordnung, die für ein rücksichtsvolles Zusammenleben sorgt. Sie regelt u. a. Ruhezeiten, Müllentsorgung, Reinigungspflichten und das Verhalten in Gemeinschaftsflächen. Die Hausordnung ist Teil Ihres Mietvertrags und sollte eingehalten werden.
Wir empfehlen dringend, eine private Haftpflichtversicherung und ggf. eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie, wenn z. B. versehentlich ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung auch Nachbarwohnungen betrifft. Schäden an der Mietsache können ansonsten teuer werden.
Gemeinschaftliche Grünflächen oder Gartenbereiche stehen allen Bewohnern zur Verfügung. Bitte achten Sie auf Sauberkeit und Rücksichtnahme. Das Anlegen eigener Beete, das Aufstellen von Pools, Trampolinen oder Pavillons sowie das Grillen oder Feiern in Gemeinschaftsgrünflächen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Bei Fragen zur Nutzung sprechen Sie uns gerne an.