Ja, in Ihrer Wohnung dürfen Sie grundsätzlich rauchen. Wir bitten jedoch darum, Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen – insbesondere in Treppenhäusern, Aufzügen oder auf Balkonen, wenn Rauch in angrenzende Wohnungen zieht. Beim Auszug müssen Rauchschäden fachgerecht beseitigt werden.